ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

VERLEIHBEDINGUNGEN und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Verleihgeräte sind das uneingeschränkte Eigentum der Firma LUX:US Eventconsult OG und können jederzeit vom Vermieter ohne Angabe von Gründen zurückgefordert werden. Der Mieter hat kein Recht auf Veräußerung oder Verpfändung der Gegenstände. Ein Verstoß gegen dieses Recht wird als Veruntreuung gewertet und gemäß STGB geahndet. Pfandforderungen für uns unbeteiligter dritter Parteien dürfen nicht am Verleihgerät der LUX:US Eventconsult OG exekutiert werden. Den Mieter trifft die dahingehende Aufklärungspflicht. Für Schäden oder Verlust aus angeführten Gründen haftet der Mieter. Der Mietpreis ist generell im Voraus fällig. Sonderkonditionen müssen in der Form schriftlich fixiert werden. Bei nicht fristgerechter Zahlung sind wir zur sofortigen Demontage (gegen Kostenersatz) der Mietgeräte berechtigt. Allfällige gewährte Rabatte oder Wochenvergünstigungen sind damit hinfällig. Über die Berechnung einer Kaution oder Wertdepots (z.b. bei Auslandsverleih) wird speziell bei Abschluss des Verleihvertrages ( Auftrag) entschieden. Der Mieter ist zur Ausweisleistung verpflichtet, ebenso muss die Adresse des Mieters und der Einsatzort der Geräte bekannt gegeben werden. LUX:US Eventconsult OG hat wegen aller fälligen Ansprüche, die ihr aus dem Verleih/ Verkaufvertrag zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückhaltungsrecht an den in Ihrer Verfügbarkeit befindlichen Gütern. Das Pfandrecht auch wegen Forderungen aus anderen Aufträgen geltend gemacht werden. Macht LUX:US Eventconsult OG von Ihrem Recht zum Pfandverkauf der in Ihren Besitz gelangten Gegenstände Gebrauch, so genügt für die Pfandversteigerungsandrohung und die Mitteilung des Versteigerungstermin die Absendung einer Benachrichtigung an die letzte der Firma bekannte Anschrift des Auftraggebers (Schuldners). Die Pfandversteigerung darf nicht vor Ablauf eines Monats nach Androhung erfolgen Für alle am Verleihgerät entstanden Schäden haftet der Mieter. Allfällig dadurch notwendige Reparaturen werden mit dem Preis der Ersatzteile und der Servicezeit in Rechnung gestellt. Nicht mehr zu reparierende Geräte sind mit dem Neupreis zu ersetzten. Der Mieter hat die Geräte entsprechend pfleglich zu behandeln und für Schutz gegen jegliche Beschädigung zu sorgen. Die Aufklärungspflicht über Schäden liegt beim Mieter. sollten sich nach Rückgabe, bei der Überprüfung Fehler oder Schäden ergeben, die uns vom Mieter nicht gemeldet oder verschwiegen worden sind, stellen wir zuzüglich Diagnosekosten € 40,-netto per Stunde in Rechnung. Die Mietgeräte werden von uns in überprüftem und sauberem Zustand übergeben. Der Mieter hat nach dem einsatz für eine entsprechende Säuberung der Geräte und Gegenstände zu sorgen, ansonsten wir eine Reinigungspauschale von € 40,- netto per Stunde in Rechnung gestellt. Gleiches gilt auch für alle Arten von Kabeln. Jene werden aufgerollt und mit Kabelklemmen versehen ausgegeben, und sollten auch so retourniert werden. Für nicht aufgerollte oder verschmutzte Kabel wird eine Pauschale von € 2,- netto pro Kabel verrechnet. Der Mieter haftet für die ordnungsgemäße Aufstellung und Installation aller Anlagen, und hat für die ggf. notwendige Überprüfung der Behörden zu sorgen. Alle Scheinwerfer und Teile, die über Publikum montiert werden, sind mit Seilen bzw. Ketten zu sichern. Traversen, Stative und Geräte sind gegen Herab- und Umfallen sowie kippen entsprechend zu sichern. Abhängig vom Veranstaltungsort sind auch ggf. Abspannung vorzunehmen. Sie auch Allgemeine technische Hinweise. Bei Traversen ist auf die zulässige Durchbiegung und auf die maximal zulässige Punktlast zu achten. Lasst in jedem Fall gleichmäßig verteilen. Die LUX:US Eventconsult OG übernimmt keinerlei Haftung oder Schadenersatzansprüche aus Schäden die sich durch jeglicher Missachtung der technischen Gegebenheiten ergeben.
Alle Verleihgerät werden vor der Auslieferung von uns überprüft, ebenso bei der Retournierung. Allfällig übersehene Defekte oder Sonderlichkeiten im Betrieb sind vom Mieter sofort zu melden, ebenso durch den Mieter entstanden Defekte oder Beschädigungen. Scheinwerfer werden mit Ersatzlampe geliefert. Sollte ein Lampentausch notwendig sein, so ist die kaputte Lampe zu retournieren, widrigenfalls wird die Lampe zum Listenpreis verrechnet. Ein Haftungsübergang auf die LUX:US Eventconsult OG als Vermieter wird für alle Fälle ( Personenschaden Materialverlust, Folgeschäden durch technische Defekte) vollinhaltlich ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl ist polizeiliche Meldung unbedingt erforderlich, und sofort zu geschehen. Die Vergabe von Mietgeräten erfolgt nach Maßgabe des Lagerbestandes. Die Vermietung gilt mit der Reservierung der Anlage( auch mündlich) als Auftragserteilung. Für allfälliges Storno – weniger als 8 Tage vor Vermiet- oder Veranstaltungsbeginn wird der volle Mietpreis, zzgl. Personalkosten in Rechnung gestellt. Die Vermietung auch vorhandener Geräte und Teile kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Die verwendeten Nebelflüssigkeiten sind geprüft nach DIN, haben keine MAK Werte oder toxische Inhaltsstoffe und beinhalten keine Öle. Trotzdem kann es bei empfindlichen Personen, wie Asthma oder Lungenkranken zu Beschwerden kommen. Die LUX:US Eventconsult OG übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art. Für den Ausfall oder durch indirekte Schäden der Verleihgerät haftet nicht die LUX:US Eventconsult OG. Für Transportschäden haftet der Mieter, auch wenn in dessen Auftrag an Dritte geliefert wird.
Alle Mietpreise verstehen sich exklusive MwSt und gelten für Abholung sowie Retournierung der Geräte vom Firmenstandort bzw. ab Lager. Für den Transport hat der Vermieter selbst Sorge zu tragen. Beim Betrieb und Einsatz jeglicher Geräte sind die entsprechenden Schutzbestimmungen laut VDE und DIN zu beachten. Die LUX:US Eventconsult OG ist für keinerlei entstandenen Schäden und Verletzungen am Mieter sowie weiterer Personen haftbar. Bei Gesundheitsschädigung ist ein Arzt aufzusuchen. Bei Nichteinhaltung des Rückgabetermins bzw. Abwesenheit bei Abholung, werden automatisch die/der Miettag(e) mehr verrechnet, zuzüglich der Kosten die durch das Nichtvorhandensein der Geräte entstehen, bzw. der doppelte Transportweg. Mit Erteilung eines Auftrags, auch mündlich erkennt der Mieter die Verleihbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen der LUX:US Eventconsult OG vollinhaltlich an. Änderungen müssen schriftlich erfolgen.

Stornokonditionen
Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber gelten folgende Fristen und Gebühren:

  • bis zu 20 Kalendertage vor Lieferdatum keine Stornogebühr
  • 20 bis 10 Kalendertage vor Auftragsbeginn/Lieferdatum 30% des Auftragsvolumens
  • ab 9 Kalendertage vor Auftragsbeginn/Lieferdatum 100 % des Auftragsvolumens

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LUX:US Eventconsult OG
Julius Welser Strasse 19
5020 Salzburg